Kosten / Wahlarzt

Mit den Krankenkassen besteht derzeit kein Vertragsverhältnis. Ausnahmen sind die Vorsorgeuntersuchung und die Vorsorgecoloskopie (Dickdarmspiegelung).

Für alle darüber hinausgehenden Leistungen bekommen Sie als Patient eine Privatrechnung gestellt. Die Preisgestaltung orientiert sich an den Honoraren der jeweiligen Krankenkassen. Nach Bezahlung der Rechnung sollte diese bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Sie erhalten je nach Kasse von meiner Honorarnote bis zu 80 % zurück.

Privatversicherungen übernehmen je nach Vertragsbedingungen im Regelfall die
verbleibenden Kosten.

 

Keine Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse erfolgt, wenn der Versicherte im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen hat.